Da es keine festgeschriebene Gebührenordnung für den Bereich der privaten Krankenversicherung gibt, haben wir keinen Einfluss auf das Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse.
Die von uns für Sie zu erbringende Leistung beziehungsweise Behandlung wird durch Ihre ärztliche Privatverordnung festgelegt. Als Gegenleistung wird zwischen Ihnen und uns eine Honorarvereinbarung festgehalten. Das heißt, der Behandlungsvertrag wird ausschließlich zwischen Ihnen als Patientin oder Patient und uns als Leistungserbringer geschlossen.
Achtung: Einige private Krankenversicherer versuchen, den Ihnen zu erstattenden Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken. Eine statische Kürzung der Rechnungen auf das Niveau der Beihilfesätze entspricht in keiner Art und Weise den rechtlichen Vorgaben. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir uns als Ihre Physiotherapeuten hier nicht beschränken lassen können.
Unser Tipp
Prüfen Sie zunächst Ihren Versicherungsvertrag sowie die Versicherungsbedingungen. Erkundigen Sie sich, ob Ihre private Krankenversicherung berechtigt ist, die von Ihnen eingereichte Rechnung nicht vollständig zu bezahlen.