Informationen

für unsere Patientinnen und Patienten

Alles Wichtige auf einen Blick

Infos für unsere Privatpatienten

Kosten und Erstattung

Da es keine festgeschriebene Gebührenordnung für den Bereich der privaten Krankenversicherung gibt, haben wir keinen Einfluss auf das Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse.

Die von uns für Sie zu erbringende Leistung beziehungsweise Behandlung wird durch Ihre ärztliche Privatverordnung festgelegt. Als Gegenleistung wird zwischen Ihnen und uns eine Honorarvereinbarung festgehalten. Das heißt, der Behandlungsvertrag wird ausschließlich zwischen Ihnen als Patientin oder Patient und uns als Leistungserbringer geschlossen.

Achtung: Einige private Krankenversicherer versuchen, den Ihnen zu erstattenden Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken. Eine statische Kürzung der Rechnungen auf das Niveau der Beihilfesätze entspricht in keiner Art und Weise den rechtlichen Vorgaben. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir uns als Ihre Physiotherapeuten hier nicht beschränken lassen können.

Unser Tipp

Prüfen Sie zunächst Ihren Versicherungsvertrag sowie die Versicherungsbedingungen. Erkundigen Sie sich, ob Ihre private Krankenversicherung berechtigt ist, die von Ihnen eingereichte Rechnung nicht vollständig zu bezahlen.

Die erste Behandlung

Bitte erscheinen Sie fünf bis zehn Minuten vor dem vereinbarten Termin in unserer Praxis. Für die Behandlungen bringen Sie bitte aus hygienischen Gründen ein großes Handtuch und Hausschuhe mit. Im Idealfall bringen Sie zum ersten Termin außerdem alle relevanten Dokumente (Röntgenbilder, MRT- oder OP-Berichte usw.) mit. Dann kann die Therapie oftmals schneller beginnen, weil wir das Krankheitsbild besser kennen.

Terminabsage

Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um rechtzeitige Absage, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung. So haben wir die Möglichkeit, einem anderen Patienten den Termin anzubieten und müssen keine Ausfälle verbuchen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen.

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Gültigkeit der ärztlichen Verordnung (Heilmittelverordnung, Muster 13)

Ihr Rezept ist für die Krankenkassen nicht mehr gültig, sobald zwischen dem Datum der Rezeptausstellung und dem ersten Behandlungstermin mehr als 28 Tage liegen. Auch eine Unterbrechung von mehr als 14 Tagen ist nicht erlaubt. Ausnahmen sind nur im Krankheitsfall möglich.

Rezeptgebühr für alle gesetzlich Versicherten

Für jedes Rezept ist eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro plus 10 Prozent des gesamten Behandlungspreises als Eigenbeteiligung zu bezahlen. Diese Zuzahlung wird von uns an Ihre Krankenkasse weitergereicht. Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, dann zeigen Sie uns einfach Ihre Befreiungskarte.

Die erste Behandlung

Bitte erscheinen Sie fünf bis zehn Minuten vor dem vereinbarten Termin in unserer Praxis. Für die Behandlungen bringen Sie bitte aus hygienischen Gründen ein großes Handtuch und Hausschuhe mit. Im Idealfall bringen Sie zum ersten Termin außerdem alle relevanten Dokumente (Röntgenbilder, MRT- oder OP-Berichte usw.) mit. Dann kann die Therapie oftmals schneller beginnen, weil wir das Krankheitsbild besser kennen.

Behandlungsdauer

Diese richtet sich nach der Art der Therapie, wobei die Krankenkasse für die meisten Behandlungen eine Behandlungszeit von 15 bis 25 Minuten ansetzt und dafür die Kosten übernimmt.

Zu diesen 15 bis 25 Minuten gehören die Terminplanung, Dokumentation, Rezeptkontrolle, Raumvorbereitung sowie eventuelle Hilfestellung beim An- und Ausziehen und so weiter.

Terminabsage

Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um rechtzeitige Absage, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung. So haben wir die Möglichkeit, einem anderen Patienten den Termin anzubieten und müssen keine Ausfälle verbuchen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen.

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